07. August 2012

Wenn die eigenen Kinder auf eine weiterführende Schule gehen, ihr Studium oder die Ausbildung beginnen, sind viele Eltern auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Unterstützung gibt’s vom Staat.
Kindergeld
- Alle Kindern von der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs
- Kinder von 18 bis 25 Jahre, die für einen Beruf ausgebildet werden
- Keine Altersbegrenzung für behinderte Kinder, die sich nicht selbst unterhalten können
- Bundesfreiwilligen Dienst, soziales oder ökologisches Jahr
- Die Höhe des Kindergelds setzt sich seit 2010 so zusammen: für das erste und zweite Kind monatlich 184 Euro, für das dritte Kind 190 Euro, für jedes weitere Kind 215 Euro
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
- Während einer beruflichen Ausbildung
- Als Vorbereitung, um nachträglich den Hauptschulabschluss zu machen
- Während einer berufsvorbereitenden Weiterbildungsmaßnahme
- Auszubildende, die während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit weg ist
- Gezahlt wird für die Dauer der Ausbildung
Bildungsgutschein
- Übernahme von Kosten für Weiterbildung, Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung
- Voraussetzung: Abgeschlossene Berufsausbildung oder drei Jahre im Beruf tätig, Notwendigkeit der Weiterbildung muss nachgewiesen werden
BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz)
- Für Studenten, abhängig vom Einkommen der Eltern
- zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsfreies Staatsdarlehen
- Rückzahlung nach dem Studium
- Weitere Möglichkeiten für Studenten: Studienkredit, Bildungskredit oder Stipendium
Weitere Tipps zum Weg in Studium und Beruf:
http://www.abi.de/schule_beruf.htm
Tags: Abi, Arbeitsagentur, Ausbildung, Bafög, Bildung finanzieren, Kindergeld, Kosten Schule, Staat Unterstützung, Studium, Weiterbildung





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